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Art. 50 EU AI ActGilt ab 2. August 2026

Sind die KI-Inhalte auf Ihrer Website gekennzeichnet?

Wir lesen die Herkunftsdaten Ihrer Bilder, suchen nach Chatbots ohne KI-Hinweis und prüfen, ob eine KI-Richtlinie veröffentlicht ist. Öffentlich erreichbare Signale, keine Anmeldung.

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Was geprüft wird

Herkunftsdaten der Bilder

C2PA-Manifeste und das IPTC-Feld DigitalSourceType: die beiden Formate, in denen der AI Act die maschinenlesbare Kennzeichnung erwartet. Dazu Generator-Spuren, die Werkzeuge wie Stable Diffusion in der Datei hinterlassen.

Sichtbare Kennzeichnung

Steht am Bild ein Hinweis für Besucher? Wir lesen Alt-Text, Bildunterschrift und Credit-Zeile auf Deutsch und Englisch.

Chatbots nach Art. 50 Abs. 1

Welcher Chat-Anbieter ist eingebunden und ist er ein KI-Agent oder eine Inbox für Menschen? Ein von Menschen besetzter Live-Chat löst keine Offenlegungspflicht aus und wird hier auch nicht als Befund geführt.

KI-Richtlinie

Ist eine KI-Richtlinie verlinkt, liegt eine ai.txt oder llms.txt vor? Nicht vorgeschrieben, aber der übliche Nachweis dafür, dass redaktionelle Prüfung stattfindet.

Was dieser Check nicht kann
  • Er erkennt keine KI-Bilder. Das kann keine serverseitige Prüfung. Wir lesen ausschließlich das, was die erzeugende Software in die Datei geschrieben hat.
  • Fehlende Kennzeichnung ist kein Beleg dafür, dass ein Bild von einer KI stammt. Sie belegt nur, dass die Kennzeichnung fehlt.
  • Unsichtbare Wasserzeichen wie Google SynthID sind von außen nicht auslesbar. Sie brauchen dafür das Prüfwerkzeug des jeweiligen Anbieters.
  • Die Offenlegung eines Chatbots erscheint meist erst im geöffneten Widget. Wir sehen nur das ausgelieferte HTML.
  • Geprüft wird eine Stichprobe von bis zu 60 Bildern über mehrere Seiten, nicht die gesamte Website.

Worum es rechtlich geht

Art. 50 Abs. 1: Chatbots
Wer mit einem KI-System interagiert, muss das wissen, es sei denn, es ist offensichtlich. Die Pflicht trifft den Anbieter des Systems.
Art. 50 Abs. 2: Maschinenlesbare Kennzeichnung
Ausgaben generativer Systeme müssen maschinenlesbar als künstlich erzeugt markiert sein. Diese Pflicht trifft den Anbieter des Modells, nicht Sie als Website-Betreiber. Relevant wird sie für Sie, wenn Ihre Bildpipeline die Markierung wieder entfernt.
Art. 50 Abs. 4: Ihre Pflicht als Betreiber
Wer KI-Systeme unter eigener Verantwortung einsetzt, muss Deepfakes offenlegen und KI-generierte Texte kennzeichnen, die der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Ausgenommen ist, was einer inhaltlichen redaktionellen Prüfung unterliegt.

Die Transparenzpflichten gelten ab dem 2. August 2026. Für Systeme, die vorher auf dem Markt waren, läuft für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Abs. 2 eine Frist bis zum 2. Dezember 2026. Bußgelder: bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 50, sowie die Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten.

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